tarife

TARIFE 2024

KRANKENPFLEGELEISTUNGEN

Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten von CHF 7.65  pro Tag

Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung beschloss der Bundesrat, dass sich Patientinnen und Patienten zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise an den Pflegekosten beteiligen müssen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, sowie bei Personen, deren Leistungen nicht durch die Krankenkasse, sondern durch die IV, MV oder die Unfallversicherung finanziert sind, entfällt die Patientenbeteiligung.

KRANKENPFLEGELEISTUNGEN

KRANKENPFLEGELEISTUNG

 Fr. 76.90 /Std.

Massnahmen der Abklärung (Spitex-Bedarfsabklärung) und Beratung

KRANKENPFLEGELEISTUNG

 Fr. 63.00 /Std.

Massnahmen der Untersuchung und Behandlung

KRANKENPFLEGELEISTUNG

Fr. 52.60 /Std.

  Massnahmen der Grundpflege in einfachen und stabilen Situationen
  Massnahmen der Grundpflege in instabilen und komplexen Situationen

Diese Beiträge gelten für die Leistungen gemäss KLV Art. 7.

HAUSWIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGEN

HAUSWIRTSCHAFTLICHE LEISTUNG

 Fr. 39.70 /Std.

  Kostenpauschale pro nicht pflegerische Spitex Leistung
  (hauswirtschaftliche Leistungen)

Sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht, übernimmt die Krankenkasse allenfalls einen Teil der Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen. Die Klärung allfälliger Ansprüche ist Sache der Klienten.