hauspflege haushilfe

HAUSPFLEGE UND HAUSHILFE

Bis auf die Grundpflege sind es keine kassenpflichtigen Leistungen, die nur von der Krankenkassen-Zusatzversicherung übernommen werden.

Sie umfassen:

  • Einfache Grundpflege (kassenpflichtig)
  • stellvertretende Haushaltsführung wie wöchentliche Unterhaltsreinigungen
  • Besorgen der Wäsche
  • Einkauf
  • sozial-begleitende Unterstützung, aktivieren und motivieren zur Alltagsbewältigung
  • Entlastung während und nach einer Schwangerschaft
  • Gehbegleitung ausserhalb der Wohnräumlichkeiten
  • Mahlzeitendienst organisieren und Mahlzeiten aufbereiten

Die Hauswirtschaftlichen Leistungen (HWL) werden von Montag bis Freitag erbracht.