TARIFE 2023
Tarife zu Download
KRANKENPFLEGELEISTUNGEN
Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten von CHF 7.65 pro Tag
Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung beschloss der Bundesrat, dass sich Patientinnen
und Patienten zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise an den Pflegekosten beteiligen müssen.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, sowie bei Personen, deren Leistungen nicht durch
die Krankenkasse, sondern durch die IV, MV oder die Unfallversicherung finanziert sind, entfällt die
Patientenbeteiligung.
Massnahmen der Abklärung (Spitex-Bedarfsabklärung) und Beratung | Fr. 76.90 /Std. |
Massnahmen der Untersuchung und Behandlung | Fr. 63.00 /Std. |
Massnahmen der Grundpflege in einfachen und stabilen Situationen Massnahmen der Grundpflege in instabilen und komplexen Situationen |
Fr. 52.60 /Std. |
Diese Beiträge gelten für die Leistungen gemäss KLV Art. 7. |
HAUSWIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGEN
Kostenpauschale pro nichtpflegerische Spitex Leistung |
Fr. 39.70 /Std. |
Sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht, übernimmt die Krankenkasse allenfalls einen Teil der Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen. Die Klärung allfälliger Ansprüche ist Sache der Klienten.